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1311. Mai 29. Posonii (Pressburg).

IV kal. Jun. p. Clem. V a. VI.

Bruder Gentilis, Kardinal-Presbyter tit. S. Martini in Montibus und apostolischer Legat, bekennt, dass weiland Herzog Heinrich von Glogau dem Kloster Leubus, in welchem derselbe seine Grabstätte gewählt, seine Besitzung Sychsa (Seitsch bei Guhrau), in welcher eine Parochialkirche ist, deren Präsentation der Herzog sich und seinen Erben vorbehalten, vermacht hat, und dass nach Herzog Heinrichs Tode seine Söhne die Herzöge von Glogau Heinrich und Konrad zu des Vaters Seelenheil alle ihre Rechte dem Kloster abgetreten haben. Da nun das Einkommen des Seitscher Pfarrers überreichlich sei, so haben die Herzöge und die Klosterbrüder ihn (den Aussteller) um die Erlaubniss gebeten, das jährliche Einkommen des Pfarrers auf das Messkorn (missalis annona), welches 24 Malter ausmacht, das Offertorium und 2 Hufen, davon die eine bebaut, die andere unbebaut, insgesammt im Werthe von 30 M. polnischen Gewichts Einkünfte zu beschränken und die übrigen Einkünfte auf 4 von den Priestermönchen zu vertheilen, welche für das Seelenheil Herzog Heinrichs beständig beten sollen. Dies bestätigt der Legat kraft seiner Machtvollkommenheit.

Or. im Bresl. Staatsarch. in 2 gleichlautenden Ausfertigungen Leubus 157 u. 158 mit dem spitzrunden Siegel des Ausstellers in rothem Wachs, das erste an rothen und grünen, das zweite an rothen und gelben Seidenfäden.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.